Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Ferienwohnung StadtChalet in Bad Salzuflen
Vermieterin:
Claudia Nickel-Brinkmeier
Gröchteweg 48
32105 Bad Salzuflen
1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters .
2. Beherbergungsvertrag
Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme). Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebtder Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
Innerhalb von 5 Werktagen nach Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25 % des vereinbarten Mietbetrages zu leisten. Erst nach dem Eingang der Anzahlung ist die Ferienwohnung für Sie reserviert. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (bis 60 Tage vor Mietbeginn) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
3. An- und Abreise / Schlüsselübergabe
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise sollte bis 20:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor 16:00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde. Zur besseren Koordinierung bitten wir Sie uns einfach die voraussichtliche Ankunftszeit vorher mitzuteilen oder uns Ihre telefonische Erreichbarkeit zwecks Absprache zu geben. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Dies schließt auch die Reinigung des benutzten Geschirrs, Töpfe, Pfannen und Besteck mit ein, sollte dies nicht erfolgen, erlauben wir uns ansonsten eine Reinigungspauschale von 15 € in Rechnung zu stellen. Beim Verlassen der Ferienwohnung hat der Mieter sämtliche ihm überlassene Schlüssel dem Vermieter oder seinem Vertreter herauszugeben oder an einem vorher vereinbarten Ort zu hinterlassen. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz zu leisten. In diesem Falle Ersatz/Einbau von zwei Schließzylindern und Beschaffung von dazugehörigen Schlüsseln.
4. Stornierung
Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum beim Vermieter maßgeblich (Posteingangsstempel).
- Bei Stornierung bis 4 Wochen vor Mietbeginn sind 25 % des bestätigten Mietpreises zu entrichten.
- Danach sind 100 % des bestätigten Mietpreises zu entrichten.
Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung gegen eventuell entstehende Kosten abzuschließen.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen wenn z. B.:
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde.
- die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird.
- der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts-bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter hat bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten.
Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter nach Punkt (2) bis (4) entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.
5. Vermieterhaftung
Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
6. Zutrittsrecht des Vermieters
Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnungschuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden). Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
7. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
7.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Wir unterhalten in unserem Haus einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Haus eine Benutzung des WLAN-Zugangs zum Internet mittels eines Codes. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.
7.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
7.3 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen.
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen.
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten.
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten.
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienhauses von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die Ferienwohnung befindet. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Sonstige Bestimmungen
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne dieser AGB unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen Regelung am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01/2023